Allgemeine Geschäftsbedingungen der Profinanz Capital Partners GmbH

(Stand März 2021)

I. Allgemeines

Für sämtliche Verträge mit der Profinanz Capital Partners gelten in Ergänzung zum jeweiligen Vertrag ausschließlich die nachfolgend geregelten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind unbeachtlich. Bei Widersprüchen zwischen dem jeweiligen Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geht der jeweilige Vertrag vor.

II. Leistungserbringung durch Profinanz Capital Partners

Profinanz Capital Partners erbringt ihre Leistungen in eigener Verantwortung und wird dabei die Interessen des Auftraggebers wahren. Ort und Zeit der Tätigkeit werden von Profinanz Capital Partners in eigener Verantwortung unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers festgelegt.

Sofern zur Durchführung der nach dem jeweiligen Vertrag geschuldeten Tätigkeiten rechtliche Beratung notwendig ist, ist solche vom Auftragsumfang nicht umfasst. Profinanz Capital Partners erbringt keine Rechtsberatungsleistungen. Der Auftraggeber wird in solchen Fällen gegebenenfalls auf seine Kosten einen gesonderten Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

III. Beginn und Laufzeit

Unabhängig davon, ob eine feste Laufzeit für den jeweiligen Vertrag gewählt worden ist oder nicht, bleibt das Recht, den jeweiligen Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen, hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn über das Vermögen einer der Parteien das Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen wird; eine der Vertragsparteien gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verstößt und dies trotz Abmahnung unter Einhaltung einer angemessenen Frist nicht umgehend unterlässt.

Die Aufzählung versteht sich lediglich beispielhaft und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit

IV. Verschwiegenheitsverpflichtung, Kundenschutz und Mitarbeiterschutz

Profinanz Capital Partners wird dem Auftraggeber im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit Kontakte benennen, mit denen Gespräche im Rahmen der beauftragten Leistungen geführt werden. Diese Kontakte unterliegen einem Kundenschutz, d. h. dem Auftraggeber ist es untersagt, mit diesen Kontakten direkt und/oder durch Mitarbeiter oder mittelbar über Dritte ohne Einbindung der Profinanz Capital Partners in geschäftlichen Kontakt zu treten oder diese Kontakte nach Beendigung des Vertrags innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten selbst anzusprechen. Im Übrigen sichert der Auftraggeber insoweit strengste Vertraulichkeit der Informationen betreffend Kunden von Profinanz Capital Partners zu und wird diese Kontakte auch nicht über anderweitige Dritte ansprechen bzw. nutzen.

Im Falle eines Verstoßes gegen diese Regelung schuldet der Auftraggeber Profinanz Capital Partners die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe von Profinanz Capital Partners nach billigem Ermessen festzusetzen ist und die im Streitfall von einem örtlich und sachlich zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit hin zu überprüfen ist. Diese Vertragsstrafe wird zusätzlich zum vereinbarten Pauschalhonorar und einem gegebenenfalls fälligen Erfolgshonorar geschuldet.

Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien gegenseitig strengstes Stillschweigen über sämtliche im Rahmen des jeweiligen Vertrags erlangten Informationen und Unterlagen, soweit die Weitergabe von Informationen und Unterlagen nicht zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt nicht, soweit die Informationen und Unterlagen aus gesetzlichen Gründen, beispielsweise gegenüber Finanzämtern, weitergegeben werden müssen bzw. die Informationen und Unterlagen öffentlich bekannt sind.

Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt auch noch drei (3) Jahre über die Vertragsbeendigung hinaus.

Darüber hinaus verpflichten sich beide Parteien, die mit der Durchführung dieses Vertrags befassten Mitarbeiter der jeweils anderen Partei nicht aktiv abzuwerben, einzustellen oder sonst wie zu beschäftigen, wobei dies auch für eine Frist von zwölf Monaten nach Vertragsbeendigung, gleich aus welchem Grund, zu unterlassen ist. Erfährt der Auftraggeber davon, dass ein von Profinanz Capital Partners im Rahmen des Vertrags eingesetzter Mitarbeiter beabsichtigt, sein Beschäftigungsverhältnis zu beenden, hat der Auftraggeber die Profinanz Capital Partners unverzüglich hierüber zu informieren.

V. Haftung

Profinanz Capital Partners verfügt über eine bei der Allianz Versicherungs-AG abgeschlossene Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungsdeckungssumme in Höhe von bis zu zwei (2) Mio. € je Einzelfall.

Profinanz Capital Partners, seine gesetzlichen Vertreter, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen haften bei einfacher Fahrlässigkeit dem Auftraggeber gegenüber bis zur Höhe der Deckungssumme dieser Versicherung unabhängig von einer Zahlungspflicht der Versicherung.

Wenn Profinanz Capital Partners, seine gesetzlichen Vertreter, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig ihre Pflichten aus einem Vertrag oder aus diesen AGB verletzen, haftet Profinanz Capital Partners unbeschränkt. Gleiches gilt für die Haftung für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten).

Im Übrigen ist die Haftung von Profinanz Capital Partners ausgeschlossen.

Hinsichtlich der Verjährung etwaiger Vermögensschadensersatzansprüche des Auftraggebers gelten die gesetzlichen Vorschriften mit der Abweichung, dass die Verjährungsfrist auf ein Jahr verkürzt wird. Dies gilt nicht bei einer Haftung wegen Vorsatzes.

 VI. Schlussbestimmungen

Profinanz Capital Partners ist berechtigt, den Firmennamen und oder Firmenlogos von Auftraggebern zu Referenzzwecken (Einfachnennung des Namens in Referenzlisten, Teasern etc., ohne dass Rückschlüsse auf Projektinhalte möglich sind) darzustellen. Hierzu erteilt der Auftraggeber bereits jetzt seine Einwilligung, die er jedoch jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann. Vergleiche dazu auch die „Datenschutzhinweise für Kunden“.

Mündliche Nebenabreden und Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem jeweiligen Vertrag bestehen nicht und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine spätere Abänderung dieser Schriftformklausel.

Die Parteien vereinbaren, dass ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den jeweiligen Vertrag, seine Durchführung und seine Auslegung zur Anwendung kommt.

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den jeweiligen Vertrag, seiner Durchführung und seiner Auslegung ist, soweit gesetzlich zulässig, München.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und /oder dem jeweiligen Vertrag nichtig oder unwirksam bzw. undurchführbar sein, so bleiben hiervon die übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame oder nichtige bzw. undurchführbare Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Dies gilt auch für eine später auftauchende Regelungslücke.